FRAGEBOGEN FÜR DEN XXth KONGRESS DER KONFERENZ DER EUROPÄISCHEN VERFASSUNGSGERICHTE (CECC), 2027
Gemäss Beschluss Nr. III, der Sitzung der Präsidentenrunde vom 28. Februar 2025 in Tirana, wurde das Thema des XX. Kongresses der Konferenz der Europäischen Verfassungsgerichte festgelegt, der vom 3. bis 5. Mai 2027 in Tirana stattfinden wird.
Das Thema lautet:
MEINUNGSFREIHEIT – FAKE NEWS/ FALSCHNACHRICHTEN ALS EINE BEDROHUNG FÜR DIE DEMOKRATIE
Sektion 1: Das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit. Eingriff in die Menschenwürde und Menschenrechte – verfassungsrechtliche Bestimmungen und rechtsprechungsbezogene/jurisprudenzielle Einschränkungen.
1. Wie wird das Recht auf Meinungsfreiheit in ihren Rechtstexten und in ihrer Rechtsprechung definiert? Haben Sie sich in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung anderer Länder oder auf internationale menschenrechtliche Prinzipien oder Standards bezogen?
2. Welche Kriterien erlauben eine Einschränkung der Meinungsfreiheit? Wie bewerten Sie diese Kriterien, insbesondere in Fällen, die Fehlinformationen oder Fake News betreffen?
3. Wie wurde die Meinungsfreiheit im Kontext von Wahlprozessen angewandt oder interpretiert, und wie wird sie in diesem Zusammenhang mit dem Recht auf Information im Einklang gebracht?
4. Hat sich die Definition oder der Umfang des Rechts auf Meinungsfreiheit im Lichte technologischer Entwicklungen weiterentwickelt– insbesondere im Hinblick auf Social-Media-Plattformen, die Echtzeitverbreitung von Informationen und den öffentlichen Diskurs durch digitale Mittel?
5. Gibt es einen Rechtsrahmen, der Kriterien zur Identifizierung und Klassifizierung von Fake News, Fehlinformationen, Desinformationen oder manipulierten Inhalten wie Deepfakes, festlegt? Berücksichtigt das Gericht Faktoren wie die Täuschungabsicht, das Ausmaß der verursachten Schadens oder die Zuverlässigkeit der Quelle? Haben Sie den Unterschied zwischen falschen Tatsachenbehauptungen (Fake News) und wertbasierten oder subjektiven Meinungsäußerungen festgestellt?
6. Wie wirkt sich die Meinungsfreiheit auf andere Grundrechte und Werte aus, wie die Menschenwürde, das Recht auf Ehre und Persönlichkeit, das Recht auf Privatsphäre, das Wahlrecht und das Recht, gewählt zu werden, sowie auf die öffentliche Ordnung? Wie wird diese Abwägung in Fällen von Verleumdung in Verbindung mit Fake News oder Fehlinformation gewährleistet?
7. Haben Sie wichtige/bahnbrechende Urteile zur Auslegung oder Einschränkung der Meinungsfreiheit oder des Rechts auf Information gefällt, insbesondere in Fällen von Fehlinformation, Desinformation, oder Fake News? Haben Sie Ihre Rechtsprechung in diesem Zusammenhang geändert?
Sektion 2: Demokratie, Integrität von Wahlen und Fake News
1. Haben Sie das Verhältnis zwischen der Meinungsfreiheit, dem Recht, Informationen zu erhalten, und der effektiven Ausübung demokratischer Rechte, insbesondere des Wahlrechts und des Rechts auf Kandidatur, behandelt?
2. Wie wirkt sich die Verbreitung von Fake News während Wahlkampagnen auf die Wahlentscheidung von Wählern aus, die auf ungestörtem Zugang zu wahrheitsgemäßen, verlässlichen und überprüfbaren Informationen basieren sollte? Wie wirkt es sich auf den Ruf der Kandidaten und auf das Wahlergebnis aus?
3. Welchen rechtlichen oder verfassungsrechtlichen Standard wenden Sie bei der Bewertung von Beschränkungen der Verbreitung von Fake News während Wahlperioden an? Handelt es sich dabei um die Verhältnismaßigkeitskriterien?
4. Haben Sie Fälle entschieden, in denen festgestellt wurde, dass die Verbreitung von Fake News, Fehlinformation oder manipulierten Inhalten (z. B. Deepfakes) demokratische Prozesse wie Wahlen, Referenden oder das Funktionieren des Parlaments beeinträchtigt hat? Bitte nennen Sie Beispiele und erläutern Sie, wie das Gericht in seinen Urteilen die konkurrierenden Interessen der Meinungsfreiheit und der demokratischen Integrität gegeneinander abgewogen hat.
5. Wie wird die Verfassungsmäßigkeit der Eingriffmaßnahmen – wie Medienverbote, Entfernung von Online-Inhalten oder andere Eingriffe geprüft, – zur Bekämpfung grenzüberschreitender Desinformationskampagnen - im Lichte der Verfassungsgrundsätze der Meinungsfreiheit, der nationalen Sicherheit und der Integrität von Wahlen?
Sektion 3: Digitale Plattformen AI (Künstliche Intelligenz), und die Bedrohung durch Desinformation des demokratischen Diskurses
1. Gibt es irgendwelche Entscheidungen über die Nutzung, Regulierung oder Überwachung neuer Technologien – wie künstliche Intelligenz – bei der Verbreitung oder Moderation von Informationen, einschließlich Fake News?
2. Wurden die Normen zur Verantwortung digitaler Plattformen und Social-Media-Vermittler bei der Verbreitung von Fake News oder Fehlinformationen einer verfassungsrechtlichen Prüfung unterzogen?
3. Gibt es Verfassungsrechtsprechung zum Schutz der Rechte von Journalisten und traditionellen Medien in Fällen, in denen es um Vorwürfe von Fake News oder Fehlinformationen geht?
4. Hat Ihr Gericht über spezifische Schutzmaßnahmen für investigativen Journalismus, Whistleblower oder Berichterstattung von öffentlichem Interesse entschieden?
5. Wie gehen Sie mit den Herausforderungen um, die sich aus der Rolle der sozialen Medien und digitalen Plattformen bei der Verbreitung von Fehlinformationen ergeben? Unterscheiden Sie in diesem Zusammenhang zwischen den Verantwortlichkeiten verschiedener Akteure – wie z. B. individuelle Nutzer, Medienunternehmen oder Online-Plattformen – im Zusammenhang mit verfassungsmäßigem Schutz oder Einschränkungen?
6. Haben Sie Fälle entschieden, die den Einsatz neuer Technologien betreffen; wie z. B. AI-generierte Inhalte, Deepfakes oder automatisierte Fehlinformationen Tools? Welche verfassungsrechtlichen Fragen wurden aufgeworfen, und wie sind Sie damit umgegangen?
Sektion 4: Vergleichende und institutionelle Perspektiven
1. In welchem Umfang stützen Sie sich bei Entscheidungen von Fällen die die Meinungsfreiheit, Fake News oder Fehlinformationen betreffen, auf vergleichendes Verfassungsrecht oder auf die internationale Rechtsprechung im Bereich der Menchenrechte (z.B. den EGMR, Dokumente der Venedik- Komission oder internationale Menchenrechtsinstrumente)? Bitte geben Sie Beispiele an, falls vorhanden.
2. Beteiligen Sie sich am justiziellen/gerichtlichen Dialog oder an der Zusammenarbeit mit anderen Verfassungsgerichten/homologen Institutionen, um diese Herausforderungen anzugehen? Bitte beschreiben Sie vorhandenen Mechanismen.
3. Inwieweit wurde in Ihrer Rechtsprechung zur Meinungsfreiheit, insbesondere in Bezug auf Fehlinformationen oder Fake News, der juristische Dialog und die Zusammenarbeit mit anderen Verfassungsgerichten, supranationalen Menschenrechtsorganen oder internationalen Institutionen geschätzt?
4. Welche institutionellen oder anderen Herausforderungen gibt es bei der Bearbeitung dieser Fälle, wie z. B. Ressourcenknappheit, fachliche/technische Expertise oder politischer Druck? Wie versucht das Gericht, diese Probleme zu lösen?
5. Gibt es irgendwelche Schutzmechanismen, für Fälle in denen Desinformation während Gerichtsverfahren gegen Ihre Institution oder deren Mitglieder gerichtet ist? Wenn ja, nennen Sie bitte einige Beispiele. Gibt es zu diesem Zweck rechtliche oder institutionelle Schutzmaßnahmen?
6. Haben Ihre Praxis und Rechtsprechung zu Gesetz- oder Richtlinienreformen beigetragen, die darauf abzielen, Fake News zu bekämpfen oder digitale Medien zu regulieren? Bitte nennen Sie gegebenenfalls Beispiele.
7. Welche institutionellen Maßnahmen haben Sie eingeführt, um Ihre Kapazität zur Entscheidung/Beurteilung von Fällen im Zusammenhang mit Fake News und der Meinungsfreiheit im digitalen Kontext zu stärken, wie z. B. Schulungen, Expertenberatungen, oder interinstitutionelle Zusammenarbeit?
Konzept und Methodik des Fragebogens
Der vorliegende Fragebogen wurde erstellt, um einen substanziellen, rechtswissenschaftlich fundierten und zukunftsorientierten Dialog zwischen den Verfassungsgerichten Europas zu fördern. Verankert in dem übergeordneten Thema "Meinungsfreiheit – Fake News als eine Bedrohung für die Demokratie", der Fragebogen stellt den bewussten Versuch dar, nicht nur Informationen zu sammeln, sondern auch eine kritische Reflexion über eine der dringendsten und komplexesten verfassungsrechtlichen Herausforderungen unserer Zeit zu fördern.
Wir sind Zeugen einer Zeit tiefgreifender Transformation in der Art und Weise, wie Informationen produziert, verbreitet und konsumiert werden. Das exponentielle Wachstum digitaler Plattformen, das Aufkommen künstlicher Intelligenz bei der Erstellung von Inhalten und die globale Reichweite von Desinformation haben die öffentliche Sphäre radikal verändert. Diese Entwicklungen stellen die Grundlagen demokratischer Gesellschaften in Frage und werfen schwierige Fragen für Verfassungsgerichte auf – insbesondere wenn irreführende Inhalte als Waffe eingesetzt werden, um das Vertrauen der Bevölkerung zu untergraben, Meinungen zu polarisieren und demokratische Prozesse zu stören. In diesem Zusammenhang wird die Rolle der verfassungrechtlichen Beurteilung als Hüterin der Grundrechte und Garantin der demokratischen Legitimität wichtiger denn je.
Der Fragebogen wurde sorgfältig konzipiert, um es jedem Gericht zu ermöglichen, seine eigene verfassungsrechtliche Identität, seine eigene Auslegungsmethodik und seine institutionelle Erfahrung zu artikulieren und gleichzeitig zu einem gemeinsamen und vergleichenden Verständnis der sich entwickelnden Verfassungslandschaft in Europa beizutragen.
Der methodologische Ansatz, der dem Fragebogen zugrunde liegt, orientiert sich an folgenden Prinzipien:
• Reflexionstiefe: Die Fragen sind so formuliert, dass sie umfassende Antworten fördern, die auf Verfassungstexten, Rechtsprechung und institutioneller Praxis basieren.
• Vergleichende Offenheit: Die Struktur fördert eine vollständige länderübergreifende Analyse unter Berücksichtigung der Vielfalt der Verfassungstraditionen.
• Reaktionsfähigkeit auf Veränderungen: Besonderer Schwerpunkt wird auf neuen rechtsprechungbezogenen Trends gelegt, die durch technologische Transformation und digitale Desinformation geprägt sind.
• Operationale Relevanz: Dieser Fragebogen zielt darauf ab, nicht nur doktrinäre Entwicklungen zu erfassen, sondern auch die konkreten Herausforderungen, mit denen Gerichte bei der Entscheidung über Fälle der Meinungsfreiheit und Fehlinformation, konfrontiert sind.
Dieses methodologische Vorgehen stüzt sich auch auf das traditionelle Erbe früherer Kongresse. Insbesondere, der XVIII. Kongress zum Thema “Menschenrechte und Grundfreiheiten: Das Verhältnis zwischen den Internationalen, Supranationalen und Nationalen Katalogen im 21. Jahrhundert”, analysierte die Meinungsfreiheit als Kernbestandteil des Rechtekatalogs. Bei dieser Gelegenheit lieferten alle Mitgliedsgerichte rechtliche und verfassungsrechtliche Definitionen dieses Rechts, und schufen damit eine gemeinsame vergleichende Grundlage. Diese Kontinuität erklärt auch, warum der vorliegende Fragebogen nicht ausführlich auf Fragen eingeht, die darauf abzielen, die verfassungrechtlichen und rechtlichen Definitionen der Meinungsfreiheit im jeweiligen nationalen Rahmen der Mitgliedsgerichte zu ermitteln. Diese Fragen wurden beim XVIII. Kongress umfassend behandelt. Der Fokus liegt daher auf den neuen und komplexen Herausforderungen, die sich aus digitalen Technologien, dem Phänomen der Desinformation und deren Auswirkungen auf die demokratische Integrität, ergeben.”
Die Struktur des Fragebogens
Der Fragebogen folgt einer thematischen Progression und führt jedes Gericht durch eine logische Entwicklung des Themas – von den grundlegenden Prinzipien bis zu den Herausforderungen des digitalen Zeitalters. Die vier Sektionen sind wie folgt:
1. Sektion I – Das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit. Eingriff in die Menchenwürde und Menschenrechte – verfassungsrechtliche Bestimmungen und rechtsprechungsbezogene/jurisprudenzielle Einschränkungen
Es untersucht die verfassungsrechtliche Grundlage der Meinungsfreiheit, einschliesslich zulässiger Einschränkungen und rechtspechungsbedingten Ansätze im Umgang mit Fehlinformationen.
2. Sektion II – Demokratie, Integrität von Wahlen und Fake News
Es untersucht das Zusammenspiel zwischen Meinungsfreiheit, Wahlrechten und den Bedrohungen, die Desinformation für die demokratische Legitimität und die Fairness von Wahlen darstellt.
3. Sektion III –Digitale Platformen AI (Künstliche Intelligenz), und die Bedrohung durch Desinformation des demokratischen Diskurses
Behandelt die verfassungsrechtlichen Implikationen neuer Technologien, die Rolle und Verantwortung digitaler Plattformen und Intermediäre sowie den Schutz der journalistischen Freiheit.
4. Sektion IV – Vergleichende und institutionelle Perspektiven
Analysiert die Rolle des vergleichenden Verfassungsrechts, internationale Menchenrechtsstandards, und institutionelle Kapazität bei der Behandlung der Herausforderungen die durch Disinformation entstehen.
Diese Struktur gewährleistet konzeptuelle Klarheit, eine logische Progression und Kohärenz, sodass jedes Gericht seine eigene verfassungsrechtliche Erfahrung darlegen kann, während es zu einem gemeinsamen europäischen Verständnis der Meinungfreiheit im digitalen Zeitalter beiträgt.